Die Garantie auf die reparatur der Pumpe hat doch nichts mit der allgemeinen Garantie des Autos zu tun!? Wenn ich ein Fahrzeug habe,
welches selbst keine Garantie mehr hat, und ich lasse da was reparieren, habe ich auf diese Reparatur ja auch Gewährleistung. Wenn ich es
richtig weiß, ist die Gewährleistung auf Reparaturleistungen in der Tat zwei Jahre, sie kann aber aurf ein Jahr beschränkt werden. Das muss
dann in den Unterlagen (wohl am ehesten auf der Rechnung) vermerkt sein. Also schau mal auf das kleingedruckte der Rechnung, und berichte
hier wieder.