Vandalismus am Auto – die richtige Vorgehensweise

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Wenn bei der Rückkehr zum eigenen Fahrzeug ein Fall von Vandalismus festgestellt werden muss, entsteht eine Mischung aus Fassungslosigkeit und Wut. Unter anderem abgetretene Außenspiegel, aufgestochene Reifen, eingeschlagene Scheinwerfer und zerkratzter Lack gehören zu den Klassikern, die mit hohen Kosten verbunden sein können. Zum einen stellt sich die Frage, ob die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung die Schadensregulierung bewerkstelligt. Zum anderen steht die Frage nach der weiteren Vorgehensweise im Raum. Vandalismus am Auto ist strafrechtlich relevant und kein Kavaliersdelikt.


Die Leistungen der Versicherung bei Vandalismus

22-d764be78-small.jpgSobald das Fahrzeug nicht in einer Garage untergebracht werden kann, besteht ein erhöhtes Risiko für eine mutwillige Sachbeschädigung durch einen Dritten. Nach den kriminalstatistischen Erhebungen werden in Deutschland jedes Jahr rund 200.000 Fälle von Fahrzeugvandalismus registriert. Insbesondere ein Fiat Freemont 2.0 16V Multijet wird angesichts solcher Statistiken eher mit einem großen Unbehagen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt. Um hinsichtlich der finanziellen Folgen abgesichert zu sein, sollte auf einen ausreichenden Versicherungsschutz geachtet werden. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als Basisversicherung haftet grundsätzlich für Schäden, die einem Dritten durch einen Unfall entstehen. Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind, werden von der Versicherung nicht übernommen. Die Teilkaskoversicherung kommt im Regelfall zumindest bei Böllerexplosionsschäden und bei eingeschlagenen Scheiben für die Kosten auf. Den umfassendsten Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung, die auch bei zerkratzten Lackstellen und zerstochenen Reifen eine Leistung erbringt.


Die ersten Schritte nach einem Schadensfall

Nachdem der erste Schock überwunden wurde, sollte umgehend die Polizei angerufen und über den Sachverhalt informiert werden. Das Fahrzeug sollte aus Gründen der Beweissicherung nicht bewegt werden. Für die weiteren Ermittlungsmaßnahmen wird seitens der Polizei im Regelfall zunächst eine Spurensicherung durchgeführt. Der Geschädigte sollte in jedem Fall eine Anzeige erstatten. Sobald sich eine Serie von Vandalismusschäden abzeichnet, könnte es sich um einen Wiederholungstäter handeln, der eine persönliche Aversion gegen den Autobesitzer hegt. Auch ohne einen konkreten Verdacht kann der Einsatz einer Detektei angeraten sein, um den Täter letztendlich überführen zu können. Mitunter ein Detektiv Nürnberg ist auf derartige Fälle spezialisiert und verfügt neben dem fachlichen Wissen über eine entsprechende Ausrüstung. Ob eine Videoüberwachung oder eine Observation durch einen Detektiv zielführend ist, hängt von der Ortslage und weiteren Faktoren ab. Nach dem Stellen darf ein Detektiv den Täter bis zum Eintreffen der verständigten Polizei vorläufig festnehmen und damit Fluchtversuche unterbinden. Die Kosten für den Einsatz einer Detektei können bei dem Täter als Schadensersatzforderung geltend gemacht werden.


Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt – die rechtlichen Folgen

Der Überführung des Täters schließt sich ein strafrechtliches Verfahren mit entsprechenden Konsequenzen an. Gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) wird die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer Sache mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Bei der Bemessung des Strafmaßes werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Unter anderem die Art und Weise der Begehung der Tat, das Motiv, das Verhalten bei der Festnahme und Vorstrafen werden bei den Abwägungen näher betrachtet. Zudem kann der Grad der Beschädigung bei der gerichtlichen Entscheidung eine Rolle spielen. Der Bundesgerichtshof stellte in einem Beschluss vom 14.07.1959 (Aktenzeichen: 1 StR 296/59) fest, dass bereits das bewusste Ablassen der Luft aus den Reifen eines Kraftfahrzeugs als Sachbeschädigung zu werten ist. Das Abtreten von Außenspiegeln wird im Regelfall mit einer härteren Strafe versehen als ein vorsätzliches Luft ablassen ohne unmittelbare Reifenbeschädigung.