Ohne zustimmung von Werkstatt, PKW gefahren

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  • Hätte da einige Fragen.


    Wieviel Km darf eine Werkstatt ( Freie Werkstatt ) mit einem Privaten PKW ( Kundenfahrzeug ) machen ??


    Wie schaut es Rechtlich aus wenn eine Werkstatt ( Freie Werkstatt ) ohne zustimmung des Kunden den ( Kundenwagen ) einfach fährt ?? Sagen wir mal gute 20 Km oder mehr.

  • Der Wagen eines Kunden darf nur für Testfahrten genutzt werden,
    nicht für Botengänge, Post, Bank etc.
    Die Testfahrten dienen nur zur Überprüfung, ob die reklamierten Fehler tatsächlich behoben worden sind.
    Hier können sicherlich auch mal Fahrten auf der Autobahn erforderlich sein.
    Daher auch keine km Begrenzung. Dies ist dann aber an Hand der Problematik für den Kunden nachvollziehbar.
    Die Testfahrten dürfen nur vom Leiter der Werkstatt, oder dessen Beauftragten durchgeführt werden.
    Sicherlich nicht der Lehrling, dies wäre in einem Versicherungsfall problematisch zu erklären.
    Man darf die Testfahrten auch nicht unterbrechen um mal eben zur Post...


    Nicht begründetet Fahrten wären eine Unterschlagung, Betrug an den Kunden, somit rechtlich relevant
    und könnte zur Anzeige gebracht werden.


    Aber viele Reparaturen bedürfen keiner Testfahrt, das ist ja auch klar.
    Die meisten Testfahrten meiner Fahrzeuge waren so um die 4- 5 km,
    jedoch hatte ich auch mal 2 Testfahrten die über 20 km gingen,
    das war mir als Kunden aber klar, da meine gemeldeten Fehler nur bei Geschwindigkeiten über 120km/h
    auftraten.

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.

    Mein Fiat: 500X OFF ROAD 1.6 E-torq und New Panda Lounge 1.2 8V
  • Was ich nicht ganz verstehe, ich mach ja richtig viel an Fahrzeugen rum und das schon gute 10 Jahre und mir reichen da 5-6 Km um alles zu prüfen und um sagen zu können was gut oder nicht gut ist.
    Rest wird ja im Stand geprüft, wie Wasserdruck, Öldruck und Dichtheit. Selbst wenn ich Neue Bremsscheiben mit Bremsbacken verbaue, fahre ich nur 6-8 Km, was soll sich da groß verändern wenn man alles Beachtet !!



    Ein einheitliches Gesetz was Km angeht gibt es nicht für die Testfahrt. Kann aber auch nicht sein das man da ohne ein Gestzt 200 Km fahren darf als Testfahrt oder 50 Km.


    Mir geht es einfach darum da jeder Werkstatt anders ist und Freie Werkstätten sind etwas anders wie Hersteller Firmen wenn es um eine Testfahrt geht. Möchte mich nur gegen Schein fahrten vorbeugen !!



    Mein Fahrzeug war nur aus einem grund in einer Werkstatt ( Auspuffanlagen ).
    Die haben die Neue Anlage angebaut und angepasst aus Edelstahl ( Sonderanfertigung ).
    Ist auch alles beim TÜV abgesprochen.


    Da ich so etwas noch nie hatte wollte ich einfach nur mal Wissen was Fakt ist.



    Heute Fahrzeug abgeholt und siehe da nur 1 Km mehr gefahren. Auspufftest wird am Stand getestet ( bei dieser Firma wo ich war ) mit dem Drucktest und gut.

  • wie schon geschrieben, wenn Testfahrt, reichen in der Regel ca. 5 km,
    aber es gibt halt Ausnahmen.


    Bei mir war es ein Verhalten, das sich erst bei über 130 km/h bemerkbar machte.
    Rauf auf die Autobahn, nächste Abfahrt ca. 10km entfernt runter und wieder zurück.


    Aber 50km oder 200km, dafür fällt mir keine Begründung ein.


    Denke, das sind aber wenige Ausnahmen, wenn sich verbotener Weise ein Mitarbeiter am Wochenende ein Kundenwagen schnappt.

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