Gebrauchtwagengarantie oder Sachmängel - Punto Evo Rechtsschutzversicherung

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  • Hallo,


    wir haben ein Problem. Ende Oktober 2013 haben wir uns von einem Gebrauchtwagenhändler einen Fiat Punto Evo gekauft. Dazu haben wir eine 2-jährige Gebrauchtwagengarantie von der Firma XY hinzugebucht. Am 10.02.2014 trat die 1. Fehlermeldung auf und der Wagen ging in einen Notlaufmodus. Da der Händler zu dem Zeitpunkt ungefähr 25 km entfernt war, sind wir zur nächstgelegenen Fiat Fach-Werkstatt gefahren. Fehlerdiagnostik durchgeführt, Abgastemperatur-Sensor vor Abgasturbine ausgetauscht. Werkstatt-Kosten betrugen ungefähr 250 Euro. Diese XY Garantie griff leider nicht, da das Bauteil nicht in der Garantie inbegriffen ist) 3 Wochen später gleiches Problem - gleiche Fehlermeldung.


    Nun steht das das Auto nun wieder beim Verkäufer, wo wir den Fehler beschrieben haben. Wir sollen das Auto nächste Woche wieder abholen, allerdings möchte der Verkäufer für die Reperatur Geld haben. Darf er Geld verlangen? Da wir den Wagen ja erst seit 1,5 Jahren haben & schon 300 Euro Reperaturkosten hatten, ist unser Budget schon mehr als erschöpft. Ist das ein Sachmängel und fällt unter die Gewährleistung oder müssen wir die Reperatur bezahlen? Über guten Rat wären wir sehr dankbar. Wir hoffen keinen Anwalt einschalten zu müssen, da wir den Verkäufer sehr symphatisch fanden. Dank unserer Rechtsschutzversicherung wäre das zwar kein Problem, aber wir würden den Weg gerne ersparen.


    Grüße

    Grüße aus Würzburg

  • Wenn es dasselbe Bauteil ist das schon wieder defekt ist sollte ja noch eine ganze normale Garantie drauf sein. Auch Verschleißteile verschleißen gewöhnlich nicht innerhalb weniger Stunden oder Tage. Gerade Fiat liefert ja gerne Ersatzteile aus, die frisch aus der Packung schon fehlerhaft sind. Da braucht man dann schon mal ein paar mehr "neue" Teile, bis endlich eines funktioniert. Bezahlen würde ich aber nur EINES. Wenn jetzt allerdings ein anderes Teil getauscht werden muß, heißt es wohl wieder bezahlen. :-/

  • Hier ist Vorsicht geboten!


    Was steht im Vertrag! Wenn im Vertrag zb "alle Elektronischen Teile" steht, muss man nichts bezahlen!
    Steht zb Elektrische Teile: Fensterheber, Zündkabel.... und Sonden oder Fühlern nicht, muss bezahlt werden!


    Garantie ist heutzutage nicht gleich Garantie!


    Zb: Ich hatte mal einen Lancia Y mit Gebrauchtwagengarantie. Kurze zeit später ging am Auto die Zündkabel defekt,
    Das Auto kam in die Werke, wurde Repariert und die Werke wollte dann 110 euro!
    In meinem Vertrag stand: Elektronische Teile: Zündkabel....
    Beim "neuen Vertag" der Werke wurde das Geändert! Im endeffekt musste ich nichts Zahlen, da ich den alten Vertrag hatte und natürlich Gültig war!

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