Kupplung und probleme mit Händler

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  • Hallo zusammen,


    nun musste ich mich doch auch mal registrieren, da ich keine Antwort auf mein(e) Probleme hier bisher finden konnte.


    Ich fang am besten mal mit meiner Geschichte ganz von vorne an.


    Anfang März habe ich mir einen Seicento Sporting 1,1 Baujahr 2001 bei einem Händler zugelegt. An diesem sind laut Vertrag die Kupplung und der Auspuff ab KAT neu. Nun nach ca. 4000 gefahrenen Kilometern bekam ich am Donnerstag plötzlich keinen Gang mehr rein. Ich also Freitag früh das Auto in die Werkstatt gebracht, die haben mir erstmal die Kupplung gespannt. Nachdem dies auch nichts gebracht hat, bin ich zu dem Händler. Diesen sprach ich auf die ganze Sache an, wobei er mir mitteilte, das er die hälfte der Kosten übernehmen will. Dadurch das in dem Vertrag aber stand, das die Kupplung neu ist, lies ich mich auf den Deal nicht ein und teilte ihm mit, das er dafür verantwortlich ist. Dieser nannte mir dann eine Werkstatt wo ich das Auto zur Kontrolle hinbringen solle. In der Werkstatt habe ich aber erst für Übernächste Woche einen Termin bekommen.


    Nun meine 2 Fragen:


    Was könnte das sein?!


    Muss der Händler mir für diese Zeit einen Ersatzwagen o.ä. zur Verfügung stellen?


    Besten Dank schon mal für eure Antworten!

  • wie seiht es denn mit einer Gebrauchtwagen Garantie aus?


    Lässt sich der Schalthebel noch Bewegen? oder Stock steif? Schaltseile Kontrolliert?

  • Der Händler kreuzte ohne Garantie an, aber im Vertrag steht ja ganz klar drinne das die Kupplung neu sein soll.


    Teilweise gehen die Gänge noch rein aber meistens halt nicht. Der Rückwärtsgang geht ohne Probleme. Wenn der Motor aus ist, lassen sich alle Gänge wunderbar durchschalten.

  • Hallo,
    wenn Du eine Rechnung über den Einbau der neuen Kupplung vorweisen kannst, dann hast Du eine Chance.
    Du solltest Dich dann umgehend bei der Werkstatt melden, in der die Reparatur ausgeführt wurde.
    Die Sache mit einem Ersatzwagen klappt wahrscheinlich nur, wenn diese Möglichkeit vertraglich festgelegt wurde - das ist allerdings meistens nicht der Fall.

  • Das ist ja das Problem. Ich vermute da ist nie eine neue Kupplung rein gekommen. Der Händler meinte die Rechnung von der Kupplung wäre schon beim Steuerberater. Das kann ich glauben oder auch sein lassen. Kann ich die Rechnung anfordern? Muss der Händler mir diese aushändigen? Weil wenn er keine hat könnte ich ihn ja anzeigen wegen betrug und ggf. Den Kaufpreis zurück verlangen.

  • Aaaalso , ganz einfache Sache ... selbst ein Steuerberater hat Internet und in den meisten Fällen ein Fax , Mutifunktionsdrucker und oder ähnliches . Es wird also nicht wirklich ein Problem darstellen sich die Kopie der Unterlage schicken zu lassen . Hat er angegeben das die Kupplung neu ist muss diese auch neu sein ! Ist das nicht der Fall liegt hier eine arglistige Täuschung vor und Du hast das Recht auf Wertminderung sowie die Möglichkeit von dem Vertrag aufgrund der Täuschung zurück zu treten . dann kann der Händler allerdings eine Gebühr für die Benutzung des Fahrzeuges abziehen . Möchtest Du den Wagen behalten hat er die Kosten für die Reparatur zu tragen denn wo „neu“ drauf steht muss auch neu drin sein ! Im Zweifelsfall zum Anwalt gehen . Der boxt die Sachen dann durch .


    Ich bin der Meister Fröhlich und wenn was quietscht dann öl ich :D ... und hab ich es mal eilich , dann feil ich !

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