Gesetzesänderung - Abschleppen nur noch mit Klasse "BE"?

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  • Hallo Community,


    da ich gerade um ein Haar meinen Lappen losgeworden bin wollte ich mal rumfragen, ob ihr diese "neue" Regelung auch schon kennt, bzw. ob es noch mehr dieser tollen neuen Gesetze gibt, von denen keiner was weiß.


    Mein Punto durfte gerade unter Einsatz seiner brachialen ~80PS (mal wieder) den Corsa meiner besseren Hälfte abschleppen.
    Soweit - so gu.. äh schlecht.
    Nachdem wir die sagenhafte Strecke von etwa 50 Metern zurückgelegt hatten wurden wir auch schon von unseren Freunden und Helfern angehalten...
    Nachdem die beiden Herrschaften sich von der Einhaltung aller wichtigen Aspekte überzeugt hatten (habe ja dank diesem tollen Corsa mittlerweile Übung darin) meinte der eine plötzlich zu mir, dass ich das Fahrzeug garnicht abschleppen dürfe! Seit dem 1.1.2010 muss die Person im ziehenden Fahrzeug den Führerschein der Klasse BE (Auto mit Anhänger) besitzen, was zuvor nicht der Fall war. Zudem muss die Person im gezogenen Fahrzeug einen Führerschein der Klasse B beitzen (zuvor: Mind. 15 Jahre alt und in der Lage zu lenken und zu bremsen).


    Naja, ich dachte mir "Toll, dass man über sowas informiert wird.", doch dann traf mich auch schon der nächste Schlag. Der Beamte meinte plötzlich, dass dieses Vergehen mit 1 oder 3 Pkt und einem Bußgeld von ~180€ (er war sich selbst keineswegs sicher) geahndet wird.
    "Toll", dachte ich mir - gerade weil ich noch in der Probezeit bin... -.-


    Das Gute an der Sache war, dass die Beamten Verständnis dafür hatten und mich mit einem Augenzwinkern mündlich verwarnten. Mit den Worten "Dann wissen sie ja für's nächste Mal bescheid" (das es hoffentlich nie geben wird!) verabschiedeten sie sich und ließen uns die restlichen ~1500m weiterfahren.



    Was mich an dieser Sache echt geschockt hat ist, dass es scheinbar immer mal wieder neue Gesetze gibt, die hart geahndet werden - von denen jedoch 90% der Leute nichts wissen :thumbdown: Wäre die Beamten nicht so verständnisvoll gewesen wäre mein Lappen jetzt wahrscheinlich weg!


    Nachdem ich dann gerade mal etwas gegoogelt habe habe ich auch nichts von diesem Gesetz gefunden... Nur die alte Regelung in Beiträgen, die auch alle schon vor 2010 verfasst wurden.



    Nur mal so als Frage in die Runde:
    Wusstet ihr von dieser Regelung?
    Wo kann man sich über neue Gesetze informieren?
    Kennt ihr noch andere neue Gesetze, die zwar unbekannt sind, jedoch hohe Strafen nach sich ziehen?

    Ein Auto, welches in der Garage steht ist sicher. Aber dafür wurde es nicht gebaut.
    *Seat Leon 5F* :love:

  • Das höre ich heute zum ersten Mal. Es wäre auch interessant, wie das bei älteren Führerscheinen ist, deren Klassen noch ganz anders beschrieben sind. Oft gilt bei scheinbezogenen Regeln ja das weiter, was im jeweiligen Führerschein erlaubt ist, so daß neuere Ausgaben u. U. größere Einschränkungen haben als ältere Exemplare.

  • Hallo White Evo,


    ich schätze mal, dass die netten Kollegen dies im Zusammenhang mit dem Schleppen (nicht abschleppen) gemeint haben. Denn beim Schleppen stimmen die Aussagen genau überein.


    Allerdings ist ja das normale Fortbewegen eines betriebsunfähigen Kfz nur als abschleppen zu sehen.


    Vielleicht fragst Du noch mal genau nach bei den beiden Gesprächspartnern - ich bin mir fast sicher, dass dann meine Vermutung oben passt.


    Gruß Uwe

  • Hm das kann sein.


    Haben eine Abschleppstange verwendet. Der Beamte meinte es zählt als "gebremster Anhänger", ob es beim AbschleppSEIL genau so ist weiß ich nicht... aber wenn nicht wär's ja Quatsch^^

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  • Ob Abschleppstange oder -Seil ist eigentlich völlig egal. Das Schleppen an sich ist ja so eine Aktion für sich und muss m. E. auch genehmigt werden.


    Wahrscheinlich haben die Jungs sich geirrt oder die wollten Dich ein wenig nervös machen...
    Ich frag aber noch gern auch noch mal bei unseren Spezies auf der Arbeit nach.
    Gruß
    Uwe

  • Also ich kann mich da auch nur 127_uwe anschließen-> Abschleppen egal mit Stange oder Seil ist als Soforthilfe und Gefahrenvermeidung erlaubt (siehe § 15 a STVO), dort steht nichts von der Aussage der netten Herren, beim Schleppen hingegen haben sie völlig recht (genehmigungspflichtig). Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch das man, sofern man abschleppt, dieses nicht weiter als etwa 40 Km tut da sonst wiederum ein Schleppen vorliegt, es sei denn man befindet sich auf einer Autobahn und die nächste Möglichkeit von dieser herunter zu kommen wäre so weit weg !!! (leider finde ich das Urteil vom OLG nicht wieder in dem diese Zahl genannt wurde)


    Aber merke: ein nicht zugelassenes Fahrzeug kann niemals in die Situation des Abschleppens kommen sondern immer nur in die des Schleppens !!!


    Ich hoffe ich konnte damit etwas Licht ins Dunkel bringen und wenn ich den Link wiedergefunden habe so werde ich ihn hier "nach-"posten !

    FIAT = Für Intelligente Anwender Tauglich

  • Also wenn Ich deinen Post richtig gelesen habe, dann hatte deine bessere Hälfte mit Ihrem Corsa eine Panne und du hast das Auto abgeschleppt?


    Sollte, wie mein Vorredner es schon gepostet hat, das Fahrzeug deiner Freundin allerdings abgemeldet gewesen sein, dann liegt ein "Schleppen" vor.


    Dafür hättest du dann auch eine aufn Deckel bekommen. Für's "Abschleppen", was bei einem angemeldeten, nicht aus eigener Kraft bewegbarem, gezogenem


    Fahrzeug der Fall ist, brauchst du als "Ziehender" nach wie vor NUR den Führerschein der alten Klasse 3 oder der neuen Klasse B.


    Ob du jetz ein Abschleppseil oder ne Schleppstange nutzt ist vollkommen wurscht und der Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht auch keine gültge Fahrerlaubnis.


    Also falls die Hütte deiner Freundin angemeldet war hast anscheinend nur entweder wirklich unwissende oder nur sehr eifrige Gesetzeshüter erwischt.


    Lass dich wegerm "letzten Mal" nicht unterkriegen, jemandem im Straßenverkehr helfen verdient immer den hier ---> :023:

  • Ja ich habe es leider schon oft erlebt, dass die grünen / blauen mal dies sagen, mal das, ...
    Ich gehe mal nicht davon aus, dass sie in diesem Fall nur Langeweile hatten :D
    Werde bei Gelegenheit mal direkt bei der Dienststelle nachfragen, da ich eh fast jeden Tag daran vorbeikomme ;)
    Halte euch dann mit dem Ergebnis auf dem Laufenden.

    Ein Auto, welches in der Garage steht ist sicher. Aber dafür wurde es nicht gebaut.
    *Seat Leon 5F* :love:

  • Also ich wusste davon auch nix. Ich weiss nur, dass man beim Abschleppen auf der Autobahn die nächste Abfahrt nehmen muss, dass man zum Schleppen glaub ich einen Lkw Schein braucht, aber ich war zum Glück noch nicht in der Situation. Mir passierte es mal in der Stadt als ich heimfuhr :)


    EDIT by White_Evo:
    Link zum Onlineshop entfert, da nicht zulässig.

    2 Mal editiert, zuletzt von White_Evo ()

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